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Jobcenter Cottbus

Ab 01.02.2021 besteht die Möglichkeit der Gewährung eines Mehrbedarfes von bis zu 350,- € für digitale Endgeräte nach § 21 Abs.6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Der Antrag mit der erforderlichen Bestätigung der Schule kann ab sofort eingereicht werden. Anspruch hat jede Familie, die derzeit Leistungen vom Jobcenter (AlgII) beziehen.

Für Fragen steht die Hotline unter: 0355 619-3100 (kostenpflichtig, zum Ortstarif) zur Verfügung.

Antragsformular zum Download: