Das Jobcenter Cottbus benötigt, um Sie beraten und unterstützen zu können, verschieden Angaben über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Die in diesem Zusammenhang erhobenen Sozialdaten unterliegen einem besonderen Schutz.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Cottbus überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Grundsätze des Datenschutzes.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zum Umgang des Jobcenters Cottbus mit Ihren Sozialdaten haben, dann wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches (SGB).
Das JOBCENTER und die Bundesagentur für Arbeit (BA) verarbeiten Daten zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II / SGB III).
Die Datenverarbeitung durch das JOBCENTER und die BA stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. §§ 67 ff SGB X, SGB III, SGB II sowie auf spezialgesetzliche Regelungen. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.