Das ändert sich ab 01. Juli 2023:
Nach Einführung des Bürgergeldes ab 01.01.23, treten zum 01.07.23 folgende Änderungen in Kraft:
Einkommen:
Die Freibeträge für Erwerbstätige werden verbessert. Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000,- € dürfen 30% (statt bisher 20%) davon behalten werden.
Das bedeutet bis zu 48 € mehr im Geldbeutel als bisher.
Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet. Erbschaften zählen nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen.
Junge Menschen dürfen Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 €) behalten.
Dies gilt auch für Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst und im freien sozialen Jahr. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt sogar gänzlich unberücksichtigt.
Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 € der Aufwandsentschädigung behalten.
Weiterbildung:
Bei Teilnahme an einer Weiterbildung mit Abschluss, bekommt für eine erfolgreiche Zwischen- und Abschlußprüfungen eine Weiterbildungsprämie.
Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150,- €.
Für die Teilnahme an anderen Maßnahmen, die eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75,- €.
Kooperationsplan:
Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Bürgergeld-Empfängern und dem Jobcenter Cottbus ist Vertrauen.
Ein gemeinschaftlich erarbeiteter Kooperationsplan in verständliches Sprache, ersetzt schrittweise die bisherige Eingliederungsvereinbarung.
Dieser enthält keine Rechtsfolgenbelehrung und ist der „rote Faden“ für die Jobsuche. Bei Meinungsverschiedenheiten kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen.
Hinweis:
Online-Anträge auf Bürgergeld, Anträge auf Weiterbewilligung (Weiterbewilligungsanträge) finden Sie unverändert auf www.jobcenter.digital