Information zum Aufenthalt
Ukrainer, die zwischen Februar und Oktober 2022 nach Cottbus gekommen sind und noch keinen Aufenthaltstitel erhalten haben melden sich bitte per E-Mail an auslaenderbehoerde@cottbus.de . Achten Sie bitte darauf, dass für die Erteilung eines Aufenthaltstitels eine Zuweisung für die Stadt Cottbus oder Landkreis Spree-Neiße, eine Erstregistrierung (Asylgesuch) und eine melderechtliche Anmeldung in Cottbus oder Landkreis Spree-Neiße vorliegen müssen.
Ukrainer, die neu nach Deutschland einreisen werden über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und deren Außenstellen registriert und verteilt. Für Brandenburg wenden Sie sich bitte an die Zentrale Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt.
Aufnahme und Registrierung (geändert am 13.01.2023)
Ukrainerinnen und Ukrainer, die keine Sozialleistungen beanspruchen wollen, müssen sich zunächst nicht ausländerrechtlich registrieren lassen, da sie sich 90 Tage visafrei in der BRD aufhalten dürfen. Drittstaatler aus der Ukraine, die einen legalen unbefristeten Aufenthalt in der Ukraine hatten, sind diesen Personen gleichgestellt. Hier muss keine Registrierung in der Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) erfolgen.
Personen aus Drittstaaten mit befristeten Aufenthaltstiteln in der Ukraine und Personen ohne Ausweisdokumente müssen sich zwingend in der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) des Landes Brandenburg melden.
Ankommende aus der Ukraine, welche Sozialleistungen beanspruchen möchten, müssen sich ebenfalls zwingend in der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) melden, da im Bundesland Brandenburg wieder das reguläre Aufnahmeverfahren von geflüchteten Menschen greift. Neu ankommende Vertriebene aus der Ukraine, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, haben sich somit unverzüglich in die Erstaufnahmeeinrichtung der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt zu begeben. Dort erfolgt die ausländerrechtliche Registrierung und Klärung zum weiteren Aufenthalt.
Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)
Poststraße 72
15890 Eisenhüttenstadt
Nach der Erstregistrierung von Neuankommenden bei der ZABH, fragt die ZABH die Aufnahmebereitschaft bei der Stadt Cottbus/Chóśebuz an, insofern bei den Geflüchteten ein persönlicher Bezug/ Anknüpfungspunkt zur Stadt Cottbus/Chóśebuz besteht. Die persönliche Kontaktaufnahme zur Klärung des Aufenthalts mit dem Fachbereich Soziales (Sozialamt) oder der Ausländerbehörde der Stadt Cottbus/Chóśebuz wird daher erst notwendig, wenn Sie durch die ZABH der Stadt Cottbus/Chóśebuz bereits zugewiesen wurden.
Die direkte Aufnahme und Versorgung von neu ankommenden Vertriebenen erfolgt somit grundsätzlich nicht mehr durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz.
Hinweise zum Geldumtausch für ukrainische Bürger
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) informiert im Rahmen einer Pressemitteilung zu den Möglichkeiten des Umtauschs von Hryvnia-Banknoten aus der Ukraine in Euro. Flüchtlinge können einen Betrag von insgesamt bis zu 10.000 Hryvnia bei den teilnehmenden deutschen Banken und Sparkassen in Euro umtauschen.
Die entsprechende Pressemitteilung ist unter dem Link "Umtauschprogramm startet – ab 24. Mai 2022 können Hryvnia-Banknoten in Euro getauscht werden" abrufbar.