Der Zuzug einer größeren Personengruppe, die weder mit dem Gesundheitssystem, den kulturellen Vorstellungen von Gesundheit und Krankheit noch mit der deutschen Sprache vertraut ist, stellt die Akteure des Gesundheitssystems auch in der Stadt Cottbus vor große Herausforderungen. In der Beratung und Behandlung wird deutlich mehr Zeit benötigt, Kultursensibilität, Kenntnis der besonderen Gesetzlichkeiten auch aufgrund der Sprachbarriere.
Eine medizinische Versorgung und der Zugang zum Gesundheitssystem werden auf unterschiedlichem Niveau für alle zugewanderten Menschen ermöglicht. Unterschieden wird je nach Aufenthaltsstatus und dem Zweck des Aufenthalts.
Grundsätzlich sind internationale Studierende krankenversicherungspflichtig und überwiegend bei gesetzlichen Krankenversicherungen versichert. Asylsuchende und Geduldete erhalten eine eingeschränkte medizinische Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen nach Asylbewerberleistungsgesetz. Alle weiteren Personen werden in der Regel pflichtversichert über den Arbeitgeber, das Jobcenter oder einen Familienangehörigen.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland ist Teil des deutschen Gesundheitssystems. Sie ist grundsätzlich eine verpflichtende Versicherung für alle Personen in Deutschland, die nicht versicherungsfrei eingestuft werden und die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben.
In der GKV wird einkommensabhängig ein monatlicher Beitrag abgeführt, dieser berechtigt zur Nutzung aller Leistungen nach dem SGB V.
In der Regel erfolgt die Anmeldung bei einer frei gewählten gesetzlichen Krankenversicherung (Ausnahme AsylbLG in den ersten 15 Monaten.) Die Krankenversicherungen teilen Antragstellern mit, welche weiteren Schritte vorzunehmen sind. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich privat behandeln zu lassen. Dann muss man jedoch jede Arztkonsultation und alle Behandlungen, Medikamente und Hilfsmittel selbst zahlen.
Sofern kein Beitritt in einer gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist, sollen sich die Menschen durch das Sozialamt beraten lassen. Hier können Leistungen nach dem 5. Kapitel des SGB XII geprüft werden.
Das Carl-Thiem-Klinikum (CTK) ist das größte medizinische Versorgungszentrum im Süden Brandenburgs und kann als Arbeitgeber auf viel ausländisches Arzt- und Pflegepersonal verweisen. Auch einige Pflegefachschulen arbeiten mittlerweile an der Ausbildung nicht-deutscher Pflegekräfte. Dies wird zukünftig die Expertise, Sprachkompetenz und die Interkulturelle Öffnung in den Bereichen der Gesundheitsversorgung und Pflege bereichern.
Zukünftig wird die weitere Unterstützung der Ärzte und der Pflegekräfte bei der Herausbildung kultursensibler Ansätze im Mittelpunkt stehen müssen. Darüber hinaus soll mit der Erstellung einer Gesundheitsbroschüre maßgeblich an der Gesundheitsaufklärung gearbeitet werden.