Zu den Aufgaben des Servicebereiches Gewerbeangelegenheiten der Stadt Cottbus/Chóśebuz zählt u.a. die Prüfung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Dabei werden Hinweise und Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz verfolgt und geahndet.

In erster Linie wendet sich das Jugendschutzgesetz an Veranstalter und Gewerbetreibende. Verstoßen diese gegen die jeweiligen Regelungen, handeln sie ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld bis 50.000 Euro belegt werden. Ordnungswidrig kann aber auch jede andere erwachsene Person handeln, die durch ihr Verhalten einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes herbeiführt oder fördert.

Aufgrund der Situation, dass Kinder und Jugendliche bestehende Gefährdungserscheinungen noch nicht richtig einschätzen können, sind Veranstalter und Gewerbetreibende aufgerufen, eine jugendschutzrelevante Verantwortung zu übernehmen. Mit wichtigen Informationen möchte die Stadt Cottbus/Chóśebuz alle Veranstalter und Gewerbetreibenden unterstützen, auch ihr Personal für gewisse Gefährdungssituationen zu sensibilisieren.

In den Informationsbroschüren „Jugendschutz – verständlich erklärt“ und „Jugendschutz – wir halten uns daran!“ werden wichtige Regelungen zum Thema Jugendschutz erläutert, die für die Bereiche Einzelhandel, Gaststätten, Diskotheken und andere Einrichtungen relevant sind.

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können mit dem Formular "Anzeige Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz" an den Servicebereich Gewerbeangelegenheiten der Stadt Cottbus/Chóśebuz gemeldet werden.

Anzeige Jugendschutzverstoß ‧ PDF ‧ 192.62 KByte ‧ 29.07.2024