Leitfaden für die Arbeit des Jugendforum Cottbus/Chóśebuz
1. Selbstbild
Das Jugendforum versteht sich als selbstorganisiertes Gremium und wird unterstützt von der Kinder- und Jugendbeauftragten (KiJuBA) sowie von der Partnerschaft für Demokratie Cottbus. Die Inhalte und Schwerpunkte der Arbeit des Jugendforums sind selbst gewählt. Das Jugendforum ist unabhängig von bestehenden Strukturen, behält sich aber vor, in Kooperation mit anderen Organisationen und Initiativen zu agieren und auch Stellungnahmen zu verfassen. Inhaltlich positioniert sich das Jugendforum klar antirassistisch, antisexistisch und antidiskriminierend.
2. Jugendfond
Das Jugendforum sieht es als seine Aufgabe, auch Kinder und Jugendliche unabhängig von Einrichtungen und Trägern, zu motivieren, Projekte FÜR Demokratie, Toleranz und Vielfalt und GEGEN Diskriminierung, Gewalt und Rechtsextremismus zu unterstützen und umzusetzen. Das Jugendforum verwaltet den Jugendfond. Kinder und Jugendliche der Stadt Cottbus können Anträge an das Jugendforum stellen, in denen sie finanzielle Unterstützung für Projekte zur Demokratieförderung umsetzen können. Das Jugendforum entscheidet anhand von objektiven Kriterien über die Anträge. Die Anträge werden an die Kinder- und Jugendbeauftragte (KiJuBA) gestellt, diese leitet die Anträge dann weiter. Die administrative Umsetzung erfolgt ebenfalls über die KiJuBA.
3. Begleitausschuss
Das Jugendforum ist Teil des Begleitausschusses der „Partnerschaften für Demokratie Cottbus“ und entscheidet damit auch über die Projektförderung im Rahmen des Aktions- und Initiativfond mit. Das Jugendforum ist durch wechselnde Vertreterinnen und Vertreter
im Begleitausschuss (BGA) vertreten und nimmt an den BGA-Sitzungen teil. Das Jugendforum ist mit 2 Stimmen stimmberechtigt.
4. Teilnahme
Mitglieder des Jugendforums können alle Menschen zwischen 14 und 27 Jahren mit persönlichem Bezug zu Cottbus sein. Eine aktive Teilnahme beinhaltet, auf Terminabsprachen zu reagieren, regelmäßig anwesend zu sein, Nachrichten zu beantworten und sich bei Vor- und Nachbereitungen von Aktionen zu beteiligen. Ebenso sollen Mitglieder sich abmelden, sofern sie nicht an den Treffen teilnehmen.
5. Stimmberechtigung
Wer über Anträge bzgl. des Jugendfonds mitentscheiden will, muss bei den letzten drei aufeinanderfolgenden Treffen anwesend sein oder alternativ regelmäßig anwesend sein; das Mitbestimmungsrecht wird so erlangt. Über Anträge, die ein Mitglied betreffen (z.B. vom Jugendclub), darf das jeweilige Mitglied nicht mit abstimmen. Auch Antragsstellerinnen und Antragsteller
dürfen nicht mit abstimmen.
6. Sonstiges
Das Jugendforum trifft sich in regelmäßigen Abständen.
Zum Download: Leitfaden Jugendforum