Vor dem Hintergrund der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in den §§ 18, 18a und 19 der BbgKVerf gehören verschiedene Aufgabenbereiche und Voraussetzungen zum Arbeitsfeld einer/eines Kinder- und Jugendbeauftragten der Stadt Cottbus/Chóśebuz.
Eine wichtige Grundlage für die Organisation, Koordinierung und Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung bildet der Einsatz einer/s hauptamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten. Diese/dieser muss über ausreichende Ressourcen und Rahmenbedingungen verfügen, um eine bedarfsgerechte Arbeitsstruktur zu entwickeln. Zur Sicherung der Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen im politischen Raum soll die/der Kinder- und Jugendbeauftragte als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss mitarbeiten. Um dem komplexen Prozess der Kinder- und Jugendbeteiligung gerecht zu werden, sollen ehrenamtliche Kräfte gewonnen und verbindlich in konkrete Aufgabenbereiche eingebunden werden. Die Unterstützung und Begleitung der/des Kinder- und Jugendbeauftragten durch Ehrenamtler/innen nimmt einen hohen Stellenwert ein und erfordert die Koordinierung ihres Wirkens sowie die Anleitung und Qualifizierung.
Als Interessenvertreter/in von Kindern und Jugendlichen zählt zu den Arbeitsaufgaben der/des Kinder- und Jugendbeauftragten die Verstetigung, Qualifizierung und Weiterentwicklung bestehender Strukturen sowie die Schaffung von Angeboten in Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass auch die Steuerungsgruppe, als lenkendes Gremium, mit den neuen Herausforderungen wächst und sich weiterentwickelt. Diesbezüglich ist anzustreben, neue aktive Mitglieder aus verschiedenen Lebensbereichen für dieses Gremium hinzuzugewinnen.
Die Grundlage für eine gelingende Zusammenarbeit bildet die regelmäßige Information über die Durchführung und die Inhalte von Aktivitäten im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung.
Die/der Kinder- und Jugendbeauftragte erhält Zugang zu den Beschlussvorlagen der Stadtverwaltung, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren und bereitet die sich daraus ergebenden Informationen bedarfsgerecht auf. Unter Einbeziehung der Steuerungsgruppe und den ehrenamtlichen Partnern organisiert die/der Kinder- und Jugendbeauftragte die Beteiligung in den entsprechenden Formaten und leitet das Ergebnis an die Verwaltung weiter.
Im Prozess der Beteiligung sollen Kinder und Jugendliche Einblick in die vielfältigen Arbeitsfelder, die das gesellschaftliche Leben ausmachen, erhalten. Eine Grundlage dafür bildet der Maßnahmenplan, den die Fachbereiche und Eigenbetriebe der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz erarbeitet haben und der die verschiedenen Ebenen der Beteiligung beinhaltet. Der/dem Kinderund Jugendbeauftragten kommt die Aufgabe zu, gemeinsam mit der Steuerungsgruppe die Möglichkeiten und Formate der Beteiligung aufzuzeigen und Kinder und Jugendliche für die Umsetzung des Maßnahmenplans zu gewinnen. Im Verlauf des Beteiligungsprozesses soll der Maßnahmenplan angepasst und weiterentwickelt werden.
Mit der regelmäßigen Information und Kommunikation sichert die/der Kinder- und Jugendbeauftragte ein Höchstmaß an Transparenz im Prozess der Kinder- und Jugendbeteiligung und trägt dafür Sorge, dass Wünsche und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen kontinuierlich erfasst und beachtet werden. Diese sollen in die Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens der Stadt einfließen. Bei auftretenden Konflikten von Kindern und Jugendlichen mit der Erwachsenenwelt in den verschiedenen Arbeitsfeldern übernimmt sie/er die Vermittlerrolle.