Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz für das Verfahren
Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die vorliegende Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gibt Auskunft über datenschutzrechtliche Angaben:
1 Kontaktdaten
1.1 Verantwortliche
Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Stadt Cottbus/Chóśebuz, vertreten durch den Oberbürgermeister, Neumarkt 5, 03046 Cottbus, Telefon 0355 612-0, E-Mail info@cottbus.de , Internet: www.cottbus.de
1.2 Funktional zuständige Stelle
Zweckmäßigerweise werden die personenbezogenen Daten durch die nachfolgend bestimmte Stelle innerhalb der Behörde verarbeitet:
Stadtverwaltung Cottbus
Fachbereich Soziales
Thiemstraße 37
03050 Cottbus
Telefon: 0355 612-4801
E-Mail: sozialamt@cottbus.de
1.3 Datenschutzbeauftragte*r
Die Verantwortliche hat eine*n Datenschutzbeauftragte*n gemäß Art. 37 DSGVO benannt:
Stadt Cottbus/Chóśebuz, Datenschutzbeauftragte*r
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Telefon: 0355 612-2126
E-Mail: datenschutz@cottbus.de
Internet: www.cottbus.de/datenschutz
2 Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen
Die Daten werden zu nachfolgend benanntem Zweck verarbeitet:
- Gewährung von existenzsichernden Leistungen für Asylantragsteller
Die Rechtsgrundlage(n) zur Verarbeitungstätigkeit bildet:
- Artikel 6 (1) lit. e DSGVO i.V.m. § 5 BbgDSG und § 10a AsylbLG
Sofern die Verantwortliche Daten zu einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Zweck verarbeiten möchte, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 13 (3) DSGVO informiert.
3 Erhebung von Daten bei Dritten
Grundsätzlich erhebt die Verantwortliche personenbezogene Daten bei der betroffenen Person.
Zur Durchführung des AsylbLG kann eine Datenerhebung aus dem Ausländerzentralregister entsprechend § 18 a AZR-Gesetz erfolgen.
Erhebt die Verantwortliche darüber hinaus ausnahmsweise Daten bei Dritten, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 14 DSGVO einschließlich der Quellenangabe informiert.
4 Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Zur Bereitstellung personenbezogener Daten besteht im Rahmen der Ermittlung des Hilfebedarfes eine Verpflichtung.
Folge(n) der Nichtbereitstellung personenbezogener Daten: §§ 1, 3 insbesondere 8 a AsylbLG i.V.m. §§ 66 ff. SGB I
5 Empfänger/-kategorien personenbezogener Daten
Die Verantwortliche übermittelt personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Einwilligung der betroffenen Person.
In Abhängigkeit vom Sachverhalt werden Daten an nachfolgende Dritte übermittelt:
- AZR
- Vermieter
- Krankenkasse
- Stromanbieter
- Gasanbieter
- Einrichtung
- Andere Leistungsbehörden
- Gericht
- Überörtliche Träger
- Stadtkasse
- Rechnungsprüfungsamt
Ein automatisierter Datenabgleich Ihrer Daten erfolgt nach §§ 117, 118 SGB XII im Rahmen der Überprüfung und Verwaltungshilfe.
Rechtsgrundlage(n) für die Übermittlung bildet/bilden:
- § 9 AsylbLG i.V.m. § 67 d SGB I
Eine außerordentliche Übermittlung der Daten erfolgt im Zusammenhang mit dem „Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weitere Gesetzte“ (Beschluss Bundesrat Drucksache 204/22) zum 01.06.2022. Es werden Name, Vorname und Geburtsdatum sowie Familienstand der anspruchsberechtigten Personen nach o.g. Drucksache an das zuständige Jobcenter übermittelt. Dies geschieht zur Wahrung der Rechtsansprüche und Vermeidung von Versorgungslücken.
Zum Zwecke des Haushalts- und Kassenwesens werden personenbezogene Daten an die Stadtkasse Cottbus übermittelt (§ 80 BbgKVerf). Es gelten die Datenschutzinformationen zur Durchführung des Haushalts- und Kassenwesens unter www.cottbus.de/CMS:page:6996
6 Automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling)
Es erfolgt keine personenbezogene automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling) bei der Verantwortlichen im Zusammenhang mit der betreffenden Verarbeitungstätigkeit.
7 Speicherfristen
Die Verantwortliche wird personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie dies für die Erreichung des unter Punkt 2 genannten Zwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben.
Die Daten werden nach Ablauf einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht:
Die Frist ergibt sich aus § 37 (2) KomHKV. Sie beträgt 5 Jahre. Die Frist beginnt am 01.01. des auf den Jahresabschluss folgenden Haushaltsjahres.
8 Betroffenenrechte
Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die (ausg. Punkt 8.5) zweckmäßigerweise bei der unter Punkt 1.2 oder, sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Punkt 1.3 benannten Stelle geltend zu machen sind.
8.1 Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung
Jede betroffene Person hat
a) neben dieser allgemeinen und der ergänzenden Informationen zur Verarbeitungstätigkeit nach Art. 15 DSGVO einen individuellen Auskunftsanspruch über ihre durch die Verantwortliche verarbeiteten personenbezogenen Daten, insb. über deren Inhalt sowie individuelle Angaben zu den Punkten 2 bis 8 dieser allg. Information,
b) nach Art. 16 DSGVO das Recht, von der Verantwortlichen die Berichtigung von unrichtigen oder die Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen,
c) den Anspruch, die Verantwortliche zur Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO aufzufordern und
d) unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu fordern.
8.2 Widerspruch
Die betroffene Person kann aus Gründen einer besonderen Situation der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nach Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO widersprechen, sofern die Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für eine weitere Verarbeitung nachweisen kann.
8.3 Datenübertragbarkeit
Erfolgt die Verarbeitung mithilfe eines automatisierten Verfahrens auf Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person, so kann sie die Bereitstellung ihrer Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bei der Stelle unter 1.2 verlangen.
8.4 Widerrufsrecht
Sofern die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf der Einwilligung der betroffenen Person beruht, hat sie das Recht, diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die betroffene Person wird mit der Einwilligung über das Widerrufsrecht informiert.
8.5 Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht, sich über Verletzungen des Datenschutzrechts bei nachfolgender Behörde zu beschweren:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Internet: www.lda.brandenburg.de
9 Benachrichtigung bei Verletzung des Datenschutzes
Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffene Person darüber.