Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz im Zusammenhang mit der Durchsetzung der

Cottbuser Sondernutzungssatzung.

In Anwendung der Sondernutzungssatzung verarbeitet die Stadt Cottbus/Chóśebuz personenbezogene Daten.

Die nachfolgenden Informationen dienen der Aufklärung hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 und 14 der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO).

1 Kontaktdaten

1.1 Verantwortliche

Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Stadt Cottbus/Chóśebuz, vertreten durch den Oberbürgermeister, Neumarkt 5, 03046 Cottbus, Telefon 0355 612-0, E-Mail info@cottbus.de , Internet: www.cottbus.de

1.2 Funktional zuständige Stelle

Zweckmäßigerweise werden die personenbezogenen Daten durch die nachfolgend bestimmte Stelle innerhalb der Behörde verarbeitet:

Stadtverwaltung Cottbus
Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Karl-Marx-Str. 67
03046 Cottbus
Telefon: 0355 612-2715
E-Mail: tiefbauamt@cottbus.de

1.3 Datenschutzbeauftragte*r

Die Verantwortliche hat eine*n Datenschutzbeauftragte*n gemäß Art. 37 DSGVO benannt:

Stadt Cottbus/Chóśebuz, Datenschutzbeauftragte*r
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Telefon: 0355 612-2126
E-Mail: datenschutz@cottbus.de
Internet: www.cottbus.de/datenschutz

2 Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen

Die Daten werden zu nachfolgend benanntem Zweck verarbeitet:

a) Bearbeitung von Anträgen auf Sondernutzungen („Erlaubnisanträge“) nach §§ 3,7 Sondernutzungssatzung einschließlich Gebührenfestsetzung sowie

b) Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 12 Sondernutzungssatzung

Die Rechtsgrundlage(n) zur Verarbeitungstätigkeit bildet:

Art. 6 (1) lit. c und e DSGVO i. V. m. § 5 (1) Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG), §§ 18, 21 sowie § 47 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) i. V. m. § 36 (1) Nr. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Sofern die Verantwortliche Daten zu einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Zweck verarbeiten möchte, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 13 (3) DSGVO informiert.

3 Erhebung von Daten bei Dritten

Im Zusammenhang mit der Zweckverfolgung nach Nr. 2 lit. a (Sondernutzungserlaubnisse) erhebt die Verantwortliche personenbezogene Daten ausschließlich bei der betroffenen Person.

Information nach Art. 14 DSGVO:

Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (Nr. 2 lit. b) kann die Verantwortliche Daten bei Dritten, bspw. Zeugen, Orts- und Sachkundigen oder anderen Behörden erheben (§ 46 (1) und (2) OWiG i. V. m. § 160 (1) Strafprozessordnung (StPO)) erheben. Erhebt die Verantwortliche darüber hinaus ausnahmsweise Daten bei Dritten, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 14 DSGVO einschließlich der Quellenangabe informiert.

4 Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Zur Bearbeitung von Erlaubnisanträgen besteht keine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten, jedoch ist bei Nichtbereitstellung ggf. keine abschließende Antragsbearbeitung möglich bzw. führt dies nicht zur Begehr der betroffenen Person oder aber verursacht ggf. höhere Verwaltungsgebühren. Im Ordnungswidrigkeitsverfahren besteht keine Pflicht, sich zu Beschuldigungen zu äußern.

5 Datenübermittlungen

Die Verantwortliche übermittelt personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Einwilligung der betroffenen Person. Die Daten dienen der Bearbeitung von Erlaubnisanträgen und werden nicht an Dritte übermittelt.

Zum Zwecke der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt die Übermittlung personenbezogener Daten an andere Verwaltungs- oder Ermittlungsbehörden, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhaltes sachdienlich ist (§ 161 StPO; § 49 lit. a OWiG, § 8 BbgDSG.)

Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs werden die Daten innerhalb der Organisation der Verantwortlichen an die Stadtkasse Cottbus/Chóśebuz weitergegeben. Es gelten die jeweiligen Datenschutzbestimmungen ( www.cottbus.de/CMS:page:6996 ).

6 Automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling)

Im Zusammenhang mit der Zweckverfolgung erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.

7 Speicherfristen

Die Verantwortliche wird personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie dies für die Erreichung der unter Punkt 2 genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben.

Rechtsgrundlage für die Aufbewahrungsfrist bildet Art. 5 (1) lit. e und Art.17(3) lit. e DSGVO.

Fristen für Sondernutzungsgenehmigungen: Die Daten werden nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren nachdem die Daten für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind gelöscht. Die Daten sind dann nicht mehr erforderlich, wenn der Sondernutzungsbescheid Rechtskraft erlangt hat und die Gebührenzahlung vollständig beglichen ist. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Sondernutzungsbescheid Rechtskraft erlangt hat und die Gebühr vollständig beglichen ist.

Aufbewahrungsfristen nach Haushalts- und Kassenrecht bleiben unberührt. Für Ordnungswidrigkeitsverfahren gelten die Aufbewahrungsfristen nach § 49 lit. c OWiG, § 489 StGB.

8 Betroffenenrechte

Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die zweckmäßigerweise bei der unter Punkt 1.2 benannten Stelle geltend zu machen sind, falls keine andere Stelle benannt ist.

8.1 Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung

Jede betroffene Person hat

a) neben dieser allgemeinen und der ergänzenden Informationen zur Verarbeitungstätigkeit nach Art. 15 DSGVO einen individuellen Auskunftsanspruch über ihre durch die Verantwortliche verarbeiteten personenbezogenen Daten, insb. über deren Inhalt sowie individuelle Angaben zu den Punkten 2 bis 8 dieser allg. Information,

b) nach Art. 16 DSGVO das Recht, von der Verantwortlichen die Berichtigung von unrichtigen oder die Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen,

c) den Anspruch, die Verantwortliche zur Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO aufzufordern und

d) unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu fordern.

8.2 Widerspruch

Die betroffene Person kann aus Gründen einer besonderen Situation der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nach Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO widersprechen, sofern die Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für eine weitere Verarbeitung nachweisen kann.

8.3 Datenübertragbarkeit

Erfolgt die Verarbeitung mithilfe eines automatisierten Verfahrens auf Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person, so kann sie die Bereitstellung ihrer Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bei der Stelle unter 1.2 verlangen.

8.4 Widerrufsrecht

Sofern die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf der Einwilligung der betroffenen Person beruht, hat sie das Recht, diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die betroffene Person wird mit der Einwilligung über das Widerrufsrecht informiert.

8.5 Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht, sich über Verletzungen des Datenschutzrechts bei nachfolgender Behörde zu beschweren:

Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Internet: www.lda.brandenburg.de

9 Benachrichtigung bei Verletzung des Datenschutzes

Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffene Person darüber.