Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für einen Online-Beantragungsprozess im Wahlscheinverfahren (OLIWA) gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die vorliegende Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gibt Auskunft über die informationspflichtigen Angaben, die für alle Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen zutreffend sind.
1 Kontaktdaten
1.1 Verantwortliche
Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die
Stadt Cottbus/Chóśebuz, vertreten durch den Oberbürgermeister, Neumarkt 5, 03046 Cottbus
Telefon 0355 - 612 0,
E-Mail info@cottbus.de ,
Internet: www.cottbus.de.
1.2 Funktional zuständige Stelle
Zweckmäßigerweise werden die personenbezogenen Daten durch die nachfolgend bestimmte Stelle innerhalb der Behörde verarbeitet:
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Bürgerservice / Statistik und Wahlen
Karl-Marx-Straße 69
Telefon: 0355/612-3305
E-Mail: wahlen@cottbus.de
1.3 Datenschutzbeauftragter
Die Verantwortliche hat einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt:
Stadt Cottbus/Chóśebuz, Datenschutzbeauftragte/-r, Neumarkt 5, 03046 Cottbus,
Telefon: 0355 - 612 2126
E-Mail: datenschutz@cottbus.de
Internet: www.cott-bus.de/datenschutz
2 Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen
Die Daten werden zu nachfolgend benanntem Zweck erhoben:
Erteilung von Wahlscheinen und Zusendung beantragter Briefwahlunterlagen
Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitungstätigkeit bilden:
- Art. 6 Abs.1 S.1 c DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) in Verbindung mit den Rechtsvorschriften (Wahlgesetze, -ordnungen der jeweiligen Wahl)
- Europawahlgesetzes (EuWG) i. V. m. §§ 14 (1), 26, 27, 29 Europawahlordnung (EuWO) für Wahlen zum Europäischen Parlament
- Bundeswahlgesetz (BWG) i. V. m. §§ 14 (1), 27, 28, 30 Bundeswahlordnung (BWO) für Wahlen zum Deutschen Bundestag
- Brandenburgisches Landeswahlgesetz (BbgLWahlG)) i. V. m. §§ 12, 22, 24, 27 Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV) für Wahlen zum Landtag
- Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i. V. m. §§ 13, 25, 26, 29 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) für Kommunalwahlen
Zweckänderung (Art. 13 Abs. 3 DSGVO):
Die Daten sollen zu folgenden anderen Zwecken weiterverarbeitet werden:
- Versagung der Wahl im Wahllokal bei erfolgter Briefwahl
Sofern die Verantwortliche Daten zu weiteren als den ursprünglich angegebenen Zwecken weiterverarbeiten möchte, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 13 Abs. 3 DSGVO darüber informiert.
3 Datenerhebung bei Dritten
Grundsätzlich erhebt die Verantwortliche personenbezogene Daten bei der betroffenen Person.
Die Verantwortliche erhebt ausnahmsweise Daten bei folgenden Dritten (Information nach Art. 14 DSGVO):
- aus dem jeweiligen Wählerverzeichnis
Erhebt die Verantwortliche darüber hinaus ausnahmsweise Daten bei Dritten, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 14 DSGVO einschließlich der Quellenangabe informiert.
4 Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Es besteht keine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten.
Folge(n) bei Nichtbereitstellung personenbezogener Daten:
Bei Nichtbereitstellung der Daten kann dem Wahlberechtigten kein Wahlschein ausgestellt werden.
5 Offenlegung gegenüber Empfängern/Empfängerinnen
Die Verantwortliche legt personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Einwilligung der betroffenen Person gegenüber Empfängerinnen oder Empfängern offen.
Die Daten werden nachfolgenden Empfänger/-innen offengelegt:
- Interne Empfänger/-innen:
- Auftragsverarbeiter/-innen: Zur Abwicklung der Verarbeitungstätigkeit bedient sich die Verantwortliche Dienstleistern, die per Vertrag zur Auftragsverarbeitung an die Weisungen der Verantwortlichen gebunden sind:
- Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg
Rechtsgrundlagen für die Offenlegung bilden Art. 28 DSGVO.
6 Automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling)
Es erfolgt keine personenbezogene automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling) bei der Verantwortlichen.
7 Speicherfristen
Die Verantwortliche wird personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie dies für die Erreichung des unter Punkt 2
DSGVO [V 1.4 | 08/2021 | VP: xxx]
genannten Zwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben.
Die Speicherung der Daten ist solange erforderlich, so lange Verjährungs- bzw. Aufbewahrungsfristen gemäß § 83 EuWO, § 90 BWO, § 86 BbgLWahlV, § 90 BbgKWahlV laufen. Wähler-, Wahlscheinverzeichnisse und Verzeichnisse ungültiger Wahlscheine sowie Verzeichnisse von wahlberechtigten in Sonderwahlbezirken sind nach sechs Monaten seit der Wahl zu vernichten, wenn nicht der Bundes-, Landes oder Kreiswahlleiter etwas anderes anordnet.
8 Betroffenenrechte
Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die (ausgenommen Ziffer 8.5) zweckmäßigerweise bei der unter Ziffer 1.2 oder, sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Ziffer 1.3 benannten Stelle geltend zu machen sind.
8.1 Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung
Jede betroffene Person hat
a) neben dieser allgemeinen und der ergänzenden Informationen zur Verarbeitungstätigkeit nach Art. 15 DSGVO einen individuellen Auskunftsanspruch über ihre durch die Verantwortliche verarbeiteten personenbezogenen Daten, insb. über deren In-halt sowie individuelle Angaben zu den Punkten 2 bis 8 dieser allg. Information,
b) nach Art. 16 DSGVO das Recht, von der Verantwortlichen die Berichtigung von unrichtigen oder die Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen,
c) den Anspruch, die Verantwortliche zur Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO aufzufordern und
d) unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu fordern.
8.2 Widerspruch
Die betroffene Person kann aus Gründen einer besonderen Situation der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO widersprechen, sofern die Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für eine weitere Verarbeitung nachweisen kann.
8.3 Datenübertragbarkeit
Erfolgt die Verarbeitung mithilfe eines automatisierten Verfahrens auf Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person, so kann sie die Bereitstellung ihrer Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bei der Stelle unter 1.2 verlangen.
8.4 Widerrufsrecht
Sofern die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf der Einwilligung der betroffenen Person beruht, hat sie das Recht, diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die betroffene Person wird mit der Einwilligung über das Widerrufsrecht informiert.
8.5 Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht, sich über Verletzungen des Datenschutzrechts bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Für die Verantwortliche zuständig ist:
Land Brandenburg, Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow
Telefon: +49 (0) 33203 - 356 0
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Web: www.lda.branden-burg.de
9 Benachrichtigung bei Verletzung des Datenschutzes
Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffene Person darüber