Entsprechend § 82 Abs. 1 der Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde für den Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Jahresabschluss 2021

Jahresabschluss 2020

Jahresabschluss 2019

Jahresabschluss 2018

Jahresabschluss 2017

Jahresabschluss 2016

Jahresabschluss 2015

Jahresabschluss 2014

Jahresabschluss 2013

Jahresabschluss 2012

Jahresabschluss 2011

Jahresabschluss 2010