Aufgaben des Fachbereiches:

  • Erstellung und Abrechnung des
    • Haushaltsplanes und des
    • mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanes sowie

  • Kontrolle der Durchsetzung des Haushaltsrechtes und des Haushaltsplanes
  • Zentrale Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der Stadt Cottbus, ausgenommen davon städtische Eigenbetriebe und Gesellschaften
  • Einnahme- und Ausgabebuchhaltung, Überwachung der Zahlungseingänge, Zahlungserinnerung bzw. Mahnung von überfälligen Forderungen, Erstattung bzw. Aufrechnung von Überzahlungen
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen, Einziehungsersuchen bei privatrechtlichen Forderungen, Vollstreckung im Rahmen der Amtshilfe bestimmter anderer Behörden
  • Vollstreckungsbehörde für das Amt Burg / Spreewald und für die Gemeinde Kolkwitz auf der Grundlage von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen
  • Vertretung der Stadt Cottbus in eigenen Insolvenzangelegenheiten
  • Vertretung der Stadt Cottbus bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen.
  • Erhebung von Grundbesitzabgaben sowie der Zweitwohnungssteuer
  • Erhebung von Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer sowie Hundesteuer