Aufgaben

Die Tierseuchenverhütung und -bekämpfung ist eine wichtige Aufgabe des amtstierärztlichen Dienstes, vor allem in Hinblick auf Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragbar sind und die in Tierhaltungen große Schäden verursachen können.
Im Vordergrund stehen hier alle anzeigepflichtigen Tierseuchen. Nutztierhaltungen, Zoohandlungen und private Züchter und Halter werden in regelmäßigen Abständen amtstierärztlich überprüft. Jeder Tierhalter, Tierpfleger usw. ist verpflichtet, den Verdacht des Vorliegens einer anzeigepflichtigen Tierseuche (z. B. Tollwut, Geflügelpest, Schweinepest, Bösartige Faulbrut usw.) umgehend im Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzuzeigen.

Auch die amtstierärztliche Überwachung von Tierschauen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen mit Tieren ist eine wichtige Aufgabe im Rahmen des Tierseuchenschutzes. Hier ist jeder Besucher und Teilnehmer dieser Veranstaltungen aufgefordert, den Anweisungen, welche zur Vorbeuge von Tierseuchen erlassen wurden, Folge zu leisten.

Empfehlungen und Hinweise

  • Lassen Sie Ihren Hund oder Ihre Katze mit einem Chip versehen und regelmäßig gegen Tollwut impfen.
    Das ist auch Voraussetzung, wenn Sie Ihr Tier mit ins Ausland nehmen wollen und einen EU-Heimtierausweis benötigen.
  • Darüber hinaus benötigen Sie für einige Urlaubsländer eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung. Auskünfte dazu erteilen die Reiseunternehmen und der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.

Allgemeine Informationen

Ansprechpartner
Herr Dr. Kröber
Anschrift
Landkreis Spree-Neiße - Kreishaus
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03149 Forst (Lausitz)
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03562 986-18300
Fax
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