Allgemeines

Jan Gloßmann

Mit dem 1. Januar 2013 hat das Schornsteinfeger-Handwerkergesetz (SchfHwG) alleinige Geltung erlangt.

Die Kreisfreie Stadt Cottbus ist die Stelle, die für die Bezirke im Zuständigkeitsbereich der Stadt Cottbus die Ausschreibung sowie die Auswahl der Bewerber vornimmt und die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen/bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bestellt (Bestellungsbehörde).

Die Einsendefrist für die Bewerbung und die Einsendung der erforderlichen Bewerbungsunterlagen endet drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung. Hier gilt das Datum des Posteingangs bei der Bestellungsbehörde (Posteingangsstempel).

Im Fall fehlender, unvollständiger, veralteter oder nicht fristgemäß eingereichter Bewerbungsunterlagen sowie fehlender deutscher Übersetzungen bei Bewerbern, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, kann die zuständige Behörde die Vorlage der entsprechenden Unterlagen unter erneuter Fristsetzung nachfordern, wenn hierdurch der Ablauf des Auswahlverfahrens und insbesondere die fristgemäße Bestellung nicht gefährdet werden.

Die Bewerber müssen fachlich geeignet sein. Gemäß § 9a Absatz 1 SchfHwG ist fachlich geeignet, wer die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzt. Das ist der Fall bei Personen, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die nach den §§ 7 bis 9 der Handwerksordnung ohne weiteres in die Handwerksrolle eingetragen werden können. Die Bewerber müssen darüber hinaus die zur Ausübung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitzen.

Die Auswahl zwischen den Bewerbern erfolgt gemäß § 9a Absatz 3 SchfHwG durch die Bestellungsbehörde nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Hier kommt es insbesondere auf die persönliche Zuverlässigkeit, die Ergebnisse der Berufsausbildung und der berufsorientierten Fortbildung, die Spezialkenntnisse (auch im EDV-Bereich), die Dauer der Berufserfahrungen und der Erfahrungen als selbständiger Schornsteinfeger, die Bewertung in Zeugnissen, den aktuellen Stand der Fachkenntnisse sowie den Gesundheitszustand an.

Bestellungsliste

Bestellungsliste ‧ PDF ‧ 22.25 KByte ‧ 18.01.2022