Die Bundesregierung hat zwei Verordnungen mit konkreten Maßnahmen zum Energiesparen beschlossen. Die Verordnungen betreffen private Haushalte, öffentliche Gebäude, Eigentümer von Gebäuden und Unternehmen.
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Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
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Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen
Was gilt für private Haushalte?
Mindesttemperatur in Mietwohnungen
Klauseln, die eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen vorsehen, werden vom 1. September bis 28. Februar vorübergehend ausgesetzt, so dass Mieter, die Energie einsparen und die Heizung herunterdrehen wollen, dies auch tun dürfen. Eine Schädigung von Gebäuden können Sie durch entsprechendes Lüften verhindern.
Heizen privater Pools
Private Pools dürfen Sie vom 1. September bis 28. Februar nicht mehr mit Gas und Strom aus dem Netz heizen. Dies gilt sowohl drinnen und draußen als auch für Aufstellbecken. Eine Ausnahme gibt es für therapeutische Anwendungen. Gewerbliche genutzte Pools sind nicht betroffen.