Serviceleistungen
Verwaltungsleistungen der Staatsangehörigkeitsbehörde (mit Formularen)
Service des Landes Brandenburg
Verwaltungsleistungen der Staatsangehörigkeitsbehörde (mit Formularen)
Service des Landes Brandenburg
Das große Interesse am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zeigt sich durch die in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegene Anzahl an Einbürgerungsanträgen. Diese Tendenz wird sich weiter fortsetzen bzw. durch angekündigte gesetzliche Änderungen noch verstärkt werden.
Darum ist es notwendig, ein neues System zur Bearbeitung von Anträgen auf Einbürgerung zu implementieren. Außerdem wird der Bereich personell aufgestockt.
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz teilt Ihnen mit, dass für Ihre Antragstellung vorerst kein persönlicher Vorsprachetermin nötig ist. Reichen Sie bitte Ihren Antrag per Post mit allen notwendigen Nachweise ein, anschließend beginnt die sachliche Bearbeitung.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit Ihres Antrages auch von der Zuarbeit extern beteiligter Sicherheitsbehörden abhängig ist.
Sie haben Fragen? Eine telefonische Beratung wird Ihnen montags zwischen 9-12 Uhr unter der Durchwahl 0355 612-3380 angeboten.
Wir wollen allen Interessierten an einer Einbürgerung aber auch die Möglichkeit geben, sich zu den Voraussetzungen etc. umfangreich zu informieren.
Per 01.04.2013 wurden die dem Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa obliegenden Staatsangehörigkeitsangelegenheiten in die Zuständigkeit der Stadt Cottbus/Chóśebuz übernommen.
Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die Staatsangehörigkeitsbehörde.