Der Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“ beginnt ab der 24. Kalenderwoche mit den planmäßigen Unterhaltungsarbeiten (Handmahd) an den Gewässern II. Ordnung innerhalb des Verbandsgebietes im Stadtgebiet Cottbus
Der Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“ beginnt ab der 25. Kalenderwoche mit den planmäßigen Unterhaltungsarbeiten (Maschinenkrautung) an den Gewässern II. Ordnung innerhalb des Verbandsgebietes im Stadtgebiet Cottbus.
Bekanntmachung:
Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Oberland Calau“ – Unterhaltungsarbeiten im Stadtgebiet Cottbus ‧ PDF ‧ 114.02 KByte ‧ 08.06.2023