Die Untere Jagdbehörde berät Sie in allen jagdrechtlichen Fragen und rund um den Erwerb des Jagdscheines.
Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03. des Folgejahres.
Informationen zur Jägerprüfung geben Ihnen die Mitarbeiter der Unteren
Jagdbehörde und des Stadtbüros.
Die öffentliche Bekanntmachung des Prüfungstermins erfolgt im Amtsblatt
sowie im Internet.
Gebühr + Jagdabgabe ( für 1 Jahr gültige Jagdscheine) |
60,00 EUR |
Gebühr + Jagdabgabe ( für 1 Jahr gültigen Jagdschein und 1 Jahr gültigen Falknerschein) |
75,00 EUR |
Gebühr + Jagdabgabe ( für 3 Jahre gültige Jagdscheine) |
155,00 EUR |
Gebühr + Jagdabgabe ( für 3 Jahre gültigen Jagdschein und 3 Jahre gültigen Falknerschein) |
180,00 EUR |
Prüfungsgebühr (Jägerprüfung) |
150,00 EUR |
Gebühr für Wiederholungsprüfung |
75,00 EUR |
Bezahlung der Gebühr: |
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