Zur Vertretung der Belange von Natur und Landschaftspflege und zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung wurde im Jahre 1994 gemäß dem damaligen Brandenburgischen Naturschutzgesetz bei der Unteren Naturschutzbehörde erstmalig ein Naturschutzbeirat gebildet.
Die heutige rechtliche Grundlage findet sich im § 35 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG). Für die Dauer von jeweils 5 Jahren wird der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde auf der Grundlage eines Beschlusses des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz durch den Oberbürgermeister berufen.
Im Naturschutzbeirat sind Bürger und Bürgerinnen berufen, die im Naturschutz und der Landschaftspflege besonders fachkundig und erfahren sind. Die Mitglieder des Naturschutzbeirats sind ehrenamtlich tätig, wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden sowie stellv. Vorsitzenden und geben sich eine Geschäftsordnung. Bei Bedarf können sie zu ihren Beratungen Sachverständige hinzuziehen.
Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 22.05.2024 die Neuberufung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Naturschutzbeirat beschlossen (II.1-002/24). Die feierliche Berufung fand daraufhin am 27. Mai 2024 zur Eröffnung der 32. Cottbuser Umweltwoche statt. Folgende Mitglieder wurden berufen:
Der Naturschutzbeirat soll die Naturschutzbehörde durch Vorschläge und Anregungen fachlich unterstützen, Fehlentwicklungen in Natur und Landschaft entgegenwirken und der Öffentlichkeit die Ziele und Absichten des Naturschutzes und der Landschaftspflege vermitteln.
Der Beirat ist in die Vorbereitung aller wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Naturschutzbehörde, insbesondere von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen, einzubeziehen.
Die Arbeitsweise und Organisation werden durch das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz, § 35 Absatz 1, die Naturschutzbeiräte-Verordnung und den Naturschutzbeiräte-Erlass definiert.
Der Naturschutzbeiräte-Erlass regelt die Beteiligung der bei den Naturschutzbehörden des Landes Brandenburg, der Landkreise sowie der kreisfreien Städte berufenen Naturschutzbeiräte.
Auf der Landesebene übt der Naturschutzbeirat des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) eine wissenschaftlich beratende Funktion für das MLUK aus. Der Naturschutzbeirat des Landes wird ebenso für eine Legislaturperiode (5 Jahre) durch den/die Umweltminister/in ernannt. Derzeit gibt es neun Experten, die 2020 durch Minister Axel Vogel berufen wurden und ehrenamtlich tätig sind.
Unter www.naturschutzbeiraete-brandenburg.de erhalten Sie weitere detaillierte Informationen zu den Naturschutzbeiräten im Land Brandenburg und zu ihrer Organisation und Tätigkeit.
Bei Fragen zum Naturschutzbeirat, Kontaktwunsch bzw. Interesse für eine
zukünftige Mitarbeit beim Naturschutzbeirat können Sie sich gerne an die
Stadt Cottbus/Chóśebuz
FB Umwelt und Natur
Untere Naturschutzbehörde
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Tel.: 0355 612-2779
wenden.
Ihr Anliegen wird umgehend an den Naturschutzbeirat weitergeleitet.
Auskunft, Bearbeitung von Anträgen, Erteilung von Genehmigungen und Befreiungen von den Verboten des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes Insbesondere: