Die Ersatzbaustoffverordnung regelt ab 01.08.2023 die Verwendung von Ersatzbaustoffen (aus Bau- und Abbruchabfällen recycelten Baustoffen) neu
Am 01.08.2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Kraft:
Die ErsatzbaustoffV wird für Abfallerzeuger und -Verwerter (z.B. Recycler von Bau- und Abbruchabfällen, Entsorgungsunternehmen, Entsorgungsfachbetrieben) umfängliche Änderungen mit sich bringen. Auch die Aufgaben der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörden als Überwachungsbehörden für die Verwendung von Ersatzbaustoffen werden hierdurch berührt.
Zu den wichtigsten Regelungen zählen die Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken und die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen. Diese werden ab 2023 bundeseinheitlich geregelt. Bisher verwendete technische Regeln (z.B. das LAGA Z-Werteregime) werden durch die ErsatzbaustoffV abgelöst.
Auf der Internetseite des MLUK werden unter folgendem Link aktuelle und weiterführende Informationen zur ErsatzbaustoffV bereitgestellt: