Anordnung der Bekanntmachung der Satzung über die Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Modellstadt Cottbus-Innenstadt“ als Ersatzbekanntmachung i. S. des § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungs-verordnung - BekanntmV) vom 1. Dezember 2000 (GVBl.II/00, [Nr. 24], S.435) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 22], S.29)
Die am 30.10.2019 von der Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz in öffentlicher Sitzung beschlossene Satzung über die Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Modellstadt Cottbus – Innenstadt“ ist gemäß § 162 Abs.2 BauGB i.V. m.§ 17 der Hauptsatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz öffentlich bekannt zu machen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses i. S. von § 2 Abs. 1 BekanntmV im „Amtsblatt für die Stadt Cottbus/Chóśebuz/Amtske łopjeno za město Cottbus/Chóśebuz“ vom 23.11.2019 wird hiermit angeordnet.
Der Lageplan (Anlage 1) und die Aufstellung der Flurstücke im räumlichen Geltungsbereich der Teilaufhebung (Anlage 2) sind im Wege der Ersatzbekanntmachung bekannt zu machen; dazu ist in der v. g. Ausgabe des Amtsblatts darauf hinzuweisen, dass diese von der Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich Stadtentwicklung, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, Raum 4.068 zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten
- Dienstag 13.00 - 17.00 Uhr
- Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
bereitgehalten werden.
Cottbus/Chóśebuz, den 08.11.2019
gez. Holger Kelch
Oberbürgermeister der Stadt Cottbus/Chóśebuz