Anordnung der Bekanntmachung der Satzung der Stadt Cottbus über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB als Ersatzbekanntmachung i. S. des § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmV) vom 1. Dezember 2000 (GVBl.II/00, [Nr. 24], S.435) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 22], S.29)
Die am 30.10.2019 von der Stadtverordnetenversammlung Cottbus in öffentlicher Sitzung beschlossene Satzung der Stadt Cottbus über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB (Sanierungssatzung) ist gemäß § 143 Abs. 1 BauGB i.V. m.§ 17 der Hauptsatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz öffentlich bekannt zu machen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses i. S. von § 2 Abs. 1 BekanntmV im „Amtsblatt für die Stadt Cottbus/Chóśebuz/Amtske łopjeno za město Cottbus/Chóśebuz“ vom 23.11.2019 wird hiermit angeordnet.
Der Lagepläne zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes (Anlage 1) sind im Wege der Ersatzbekanntmachung bekannt zu machen; dazu ist in der v. g. Ausgabe des Amtsblatts darauf hinzuweisen, dass diese von der Stadtverwaltung Cottbus, Fachbereich Stadtentwicklung, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, Raum 4.068 zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten
- Dienstag 13.00 - 17.00 Uhr
- Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr bereitgehalten werden.
Cottbus/ Chóśebuz, den 08.11.2019
gez. Holger Kelch
Oberbürgermeister der Stadt Cottbus/Chósebuz