Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 20.12.2023 in öffentlicher Sitzung folgenden Beschluss (IV-065/23) gefasst:
Für das im Lageplan gekennzeichnete Gebiet wird gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Wohngebiet am Friedhof“, Saspow aufgestellt.
Das Plangebiet in der Flur 71 der Gemarkung Saspow umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,04 ha. Nördlich der Fläche befindet sich in einiger Entfernung der Sportplatz. Im Osten und Süden grenzt die Fläche an bereits vorhandene Wohnstrukturen sowie den zwischen den Wohnhäusern gelegenen Friedhof von Saspow an. Im Westen verläuft in größerer Entfernung die Marjana-Domaskojc-Straße.
Folgende Flurstücke bzw. Teilflächen (TF) befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches:
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Gemarkung Saspow, Flur 71: 50/1, 86/2, 795 sowie teilweise 794.
Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem beigefügten Kartenausschnitt.
Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Planungsrecht für die Errichtung von maximal 12 Wohneinheiten in Form von Einfamilienhäusern geschaffen werden.
Die Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt der Stadt Cottbus/Chóśebuz vom 27.01.2024. Der Inhalt der Bekanntmachung steht hier ergänzend zum Download zur Verfügung:
Amtliche Bekanntmachung ‧ PDF ‧ 308.94 KByte ‧ 25.01.2024