Geltungsbereich Bebauungsplan und Änderung FNP
Geltungsbereich Bebauungsplan und Änderung FNP
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 26.04.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. W/50/133 „Kolkwitzer Straße Süd 2“ und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ein Areal in der Gemarkung Ströbitz mit einer Gesamtfläche von ca. 0,9 ha. Von der Planaufstellung berührt sind die in Privatbesitz befindlichen Flurstücke 343 und 348 (teilweise) der Flur 32 sowie Teile der kommunalen Straßenflurstücke 245 und 254 (Flur 31) sowie 283 (Flur 29) des Friedhofsweges bzw. der Klein Ströbitzer Straße. Zudem ist der Flächennutzungsplan in einem nördlichen Teilbereich von Mischbau- in Wohnbaufläche zu ändern.

Im Übrigen ergeben sich die räumlichen Geltungsbereiche der Bauleitpläne aus nebenstehendem Kartenausschnitt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichtet werden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten.

Daher wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. W/50/133 „Kolkwitzer Straße Süd 2“ sowie der Vorentwurf der 21. FNP-Änderung nebst jeweils zugehöriger Begründung in der Fassung vom 25.04.2024 für den Zeitraum vom 08.07.2024 bis einschließlich 07.08.2024 im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, zu den veröffentlichten Unterlagen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Adresse: Bauplanung@cottbus.de zu übermitteln. Ergänzend können bei Bedarf Stellungnahmen auch schriftlich bis spätestens 09.08.2024 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus gesendet werden.

Die amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitgen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt vom 29.06.2024. Der vollständige Text der Bekanntmachung sowie die Unterlagen zur Beteiligung stehen hier zum Dowmload zur Verfügung.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit im Internet veröffentlicht wird.

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