Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 27.09.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. N/32/129 „Wohngebiet Richard-Wagner-Straße“, Schmellwitz einschließlich der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 20.06.2023 gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 0,6 ha im Ortsteil Schmellwitz östlich der Mozartstraße, westlich der Gerhart-Hauptmann-Straße und nördlich der Richard-Wagner-Straße. Die städtebauliche Zielstellung sieht die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO vor.
Von der Planaufstellung berührt ist das im Privatbesitz befindliche Flurstück 185 der Flur 65 in der Gemarkung Schmellwitz.
Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich aus beigefügten Kartenausschnitten.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 28.10.2023 bis 29.11.2023 an dieser Stelle.
Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können die Auslegungsunterlagen dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
- montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
- dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr
- donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr
- freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr
- samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr
Zu den veröffentlichten Unterlagen können Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind bis spätestens 04.12.2023 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail unter der Adresse Bauplanung@Cottbus.de .
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).
Unterlagen zum Download:
- Amtliche Bekanntmachung ‧ PDF ‧ 1.10 MByte ‧ 26.10.2023
- Entwurf Bebauungsplan - Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen vom 20.06.2023 ‧ PDF ‧ 440.41 KByte ‧ 26.10.2023
- Entwurf Bebauungsplan - Begründung vom 20.06.2023 ‧ PDF ‧ 8.40 MByte ‧ 26.10.2023
- Anlage 1a zur Begründung - Schalltechnisches Gutachten vom 24.06.2016 ‧ PDF ‧ 4.14 MByte ‧ 26.10.2023
- Anlage 1b zur Begründung - Stellungnahme zur Verwendbarkeit des Gutachtens vom 31.03.2023 ‧ PDF ‧ 243.67 KByte ‧ 26.10.2023
- Anlage 2 zur Begründung - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, April 2023 ‧ PDF ‧ 13.50 MByte ‧ 26.10.2023