Plangebiet "Energieacker Cottbuser Ostsee"
Plangebiet "Energieacker Cottbuser Ostsee"
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 30.03.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Energieacker Cottbuser Ostsee“ in der Fassung vom Januar 2022 und die dazugehörige Begründung gebilligt und beschlossen, vorstehende Planungsdokumente gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich auszulegen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von 12,4 ha geschaffen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes schließt die in der Flur 12 der Gemarkung Dissenchen gelegenen Flurstücke 23, 24, 29 und 41 jeweils nur teilweise mit einer Gesamtfläche von ca. 14,6 ha ein. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

Im Norden: Landwirtschafts- und Wiesenflächen
Im Osten: Wald- und Landwirtschaftsflächen
Im Süden: Waldflächen
Im Westen: Trasse der ehemaligen Kohlebahn

Die Lage des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes ist in nachfolgendem Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Abgrenzung des Geltungsbereichs im Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom Januar 2022.

Die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene öffentliche Auslegung wird bedingt durch die COVID-19-Pandemie auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Energieacker Cottbuser Ostsee“ einschließlich der dazugehörigen Begründung in der Fassung vom Januar 2022 und weiteren wesentlichen umweltbezogenen Unterlagen im Internet ersetzt.

Daher werden die vorgenannten Unterlagen zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum vom vom 02.05.2022 bis einschließlich 03.06.2022 im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während der Auslegungszeit können zu den Unterlagen Stellungnahmen vorgebracht werden. Diese sind spätestens bis 07.06.2022 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E - Mail an die Adresse: Bauplanung@cottbus.de .

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 47.58 KByte ‧ 31.01.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Die entsprechende amtliche Bekanntmachung sowie die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung: