Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Cottbus (Aufstellungsbeschluss 2010) macht eine Fortschreibung des Landschaftsplanes erforderlich.

Landschaftspläne sind gemäß §11 Abs.2 BNatSchG aufzustellen, sobald und soweit wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind. Der Vorentwurf des Landschaftsplanes Cottbus (Stand 12/2016) in Text, Anhängen und Karten steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

Textteil des Vorentwurfs Landschaftsplan

Erfassung und Bewertung des Bestandes von Natur und Landschaft

Entwicklungskonzept