Aufgaben

Der Beirat dient dem Austausch von Informationen und Erfahrungen der Mitglieder untereinander und hat Beratungs- und Anhörungsrechte. Er ist beispielsweise bei der Schulentwicklungsplanung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt sowie bei der Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen zu hören. Er wirkt weiterhin bei Entscheidungen über die Grundsätze der Schülerbeförderung und zu Entscheidungen zu Schulbaumaßnahmen im Landkreis mit. Außerdem kann der Kreisschulbeirat Schulbezirke für Schulen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt festlegen und verändern, soweit dies nicht vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) erfolgt ist.

Mitwirkung

  • 8 Eltern aus dem Kreiselternrat (KER)
  • 8 Lehrer aus dem Kreislehrerrat (KLR)
  • 8 Schüler aus dem Kreisschülerrat (KSR)

Broschüren für Eltern-, Lehrer- und Schülervertretungen