Hinsichtlich der Zeitdauer der Unterbringung eines Kindes unterscheiden wir zwischen befristeten (Kurzzeitpflege) und unbefristeten (Langzeitpflege) Pflegeverhältnissen.
Kurzzeitpflege
Wird ein Kind vorübergehend in einer Pflegestelle untergebracht, besteht das Ziel der Rückführung zur Herkunftsfamilie, oder es wird eine andere Perspektive auf Dauer erarbeitet. Kurzzeitpflege verlangt den Pflegeeltern aufgrund der begrenzten Planbarkeit und des anfangs noch offenen Ausgangs des Hilfeverlaufes ein hohes Maß an Belastbarkeit, zeitlichem Kontingent und Flexibilität ab. Gleichzeitig kann es eine besondere Bereicherung im Leben von Pflegeeltern sein, Kindern und deren Eltern in akuter Not zu helfen und sie ein kleines, aber dennoch prägendes Stück in ihrem Leben zu begleiten und auf das, was danach kommt, vorbereiten zu dürfen.
Langzeitpflege
Auch in Dauerpflegeverhältnissen ist im Einzelfall eine Rückführung möglich, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die bereits gewachsene Bindung des Kindes zu den Pflegeeltern wird hierbei immer berücksichtigt.
Besondere Formen
Darüber hinaus gibt es auch was die inhaltliche Ausrichtung betrifft besondere Formen von Pflegestellen. Für akute Krisen in Herkunftsfamilien benötigen wir Bereitschaftspflegestellen mit ihren gesonderten Anforderungen und Konditionen. Lassen Sie sich hierzu gerne bei uns beraten. Verwandtenpflege ist eine Form der Vollzeitpflege mit dem großen Vorteil aber auch der besonderen Herausforderung des bereits bestehenden Familiensystems.