Auf der Grundlage des Kinderschutzkonzeptes soll schrittweise mit Fachkräften aus dem Bildungs- und Gesundheitswesen, der Polizei und Justiz die Kooperationen ausgebaut und weiterentwickelt werden. Bereits während der Erarbeitung des Kinderschutzkonzeptes war allen bewusst, dass die Einbeziehung insbesondere der Schulen dringend notwendig ist. Dazu fand am 27. März 2009 ein Fachtag zum Thema „Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe zum Schutz des Kindeswohls“ statt.
Basis für eine erfolgreiche Arbeit zwischen Jugendhilfe und Schule im Kinderschutz ist eine gelingende Kooperation zwischen beiden Institutionen. Dies setzt Kenntnisse über die Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen des jeweils anderen Partners sowie einen wertschätzenden Umgang miteinander voraus. Mit dieser Kooperationsvereinbarung werden schulinterne Verfahrensstandards für den Umgang mit Kindeswohlgefährdungen beschrieben. Außerdem wird eine verbindliche, transparente Struktur der Zusammenarbeit der Grundschulen der Stadt Cottbus und dem Fachbereich Jugend, Schule und Sport (Jugendamt) in Fällen von Kindeswohlgefährdung abgeschlossen. Langfristig sollen die Kooperationsvereinbarung und die Verfahrensstandards in gegebenenfalls differenzierter Form auf die weiterführenden und die Förderschulen übertragen werden.
Mit diesem Teilkonzept tragen das Staatliche Schulamt und die Grundschulen der Stadt Cottbus dazu bei, das vorliegende Kinderschutzkonzept der Jugendhilfe zu erweitern, um ein gemeinsames, verbindliches Handlungskonzept aller am Kinderschutz Beteiligten zu erarbeiten.
Diese Vereinbarung wurde am 28.09.2009 unterzeichnet.
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(aktualisierte Version)