Geschäftsordnung des Beirates für Menschen mit Behinderungen der Stadt Cottbus/Chóśebuz
1. Zielsetzung
Der Beirat vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen der Stadt Cottbus/Chóśebuz in ihrer Gesamtheit. Ziel ist es, die Lebenssituation dieser Menschen im Sinne einer inklusiven Gesellschaft nachhaltig zu verbessern. Die Rahmenbedingungen für das Wirken des Beirates bilden §19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und §7 der Hauptsatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz.
2. Aufgaben
- Beratung und Unterstützung der Stadtgremien und der städtischen Ämter einschließlich des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Stadt Cottbus/Chóśebuz bei der Umsetzung der Konvention für Menschen mit Behinderungen
- Mitwirkung an kommunalpolitischen Planungen und Konzeptionen hinsichtlich der Belange von behinderten Menschen
- Mitarbeit in den Fachausschüssen der Stadtverordnetenversammlung
- Ansprechpartner für Anliegen, Anregungen und Forderungen der Menschen mit Behinderungen
- Zusammenarbeit mit Beiräten gleicher oder ähnlicher Zielstellungen einschließlich solcher der Nachbarkommunen sowie der Partnerstädte der Stadt Cottbus/Chóśebuz
3. Mitglieder
- Der Beirat ist ehrenamtlich tätig und unabhängig von Konfessionen, Parteien und Ämtern.
- Die Mitglieder verpflichten sich zur Übernahme von für sie individuell zumutbaren Aufgaben und einer kontinuierlichen Teilnahme an Beratungen.
- Der Beirat kann mit Beschluss weitere sachkundige, beratende Personen zur befristeten oder unbefristeten Mitarbeit berufen (ohne Stimmrecht).
4. Leitung
- Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in.
- Der/die Vorsitzende und der/die Stellvertrete/in koordinieren die Arbeit, vertreten den Beirat nach innen und außen und sind Ansprechpartner für die Verwaltung und die Stadtverordnetenversammlung.
- Der Schriftverkehr des Beirates ist von der/dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.
5. Sitzungen
- Die Sitzungen des Beirates finden in der Regel einmal im Monat statt.
- Im Falle der Verhinderung eines Mitgliedes ist der/die Vorsitzende vorher zu benachrichtigen
- Die Beiratssitzungen sind öffentlich und können einen nichtöffentlichen Teil enthalten.
- Die Einladung mit Tagesordnung und ggf. Informationsmaterialien und Beschlussvorlagen sind den Mitgliedern mindestens 7 Kalendertage vorher zu übersenden.
- Die Beschlussfähigkeit wird in einer Anwesenheitsliste dokumentiert.
- Über jede Beiratssitzung ist ein Protokoll zu fertigen. Dieses wird in der nächst folgenden Sitzung von den Mitgliedern bestätigt.
- Der/die Sitzungsleitende entscheidet über die Redeordnung der Mitglieder sowie über das Rederecht und die Redezeit von Gästen.
6. Beschlussfassung
- Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 5 stimmberechtigte Beiratsmitglieder anwesend sind.
- Entscheidungen bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
- Jedes Beiratsmitglied ist antragsberechtigt.
7. Finanzen
- Über die Verwendung der von der Stadt zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel entscheidet der Beirat unter Berücksichtigung der Verwaltungsvorgaben.
- Entschädigungszahlungen für die einzelnen Mitglieder erfolgen nach der „Aufwandsentschädigungssatzung“ der Stadt Cottbus/Chóśebuz.
8. Schriftverkehr
- Veröffentlichungen in Schriftform sind im Beirat abzustimmen.
- Die Außendarstellung des Beirates erfolgt nach Möglichkeit barrierefrei (Arial, Schriftgröße 14).
9. Regelungen zur Verschwiegenheit
- Die Mitglieder des Beirates sowie Personen, die mit Angelegenheiten des Beirates betraut sind, sind entsprechend §21 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg zur Verschwiegenheit verpflichtet
10. Inkrafttreten
Die vorliegende Geschäftsordnung wurde am 18.08.2020 einstimmig beschlossen und in Kraft gesetzt.
gez. Gudrun Obst Vorsitzende