Für jedes dem Anschlusszwang unterliegende Grundstück kann vom Anschlusspflichtigen/ Grundstückseigentümer ein 120-l-Bioabfallbehälter, jedoch maximal ein Bioabfallbehältervolumen bis zur Höhe des auf dem Grundstück benutzten Restabfallbehältervolumens, in Anspruch genommen werden.
Mieter wenden sich bitte an ihren Vermieter und Besitzer von Eigentumswohnungen bitte an die Eigentümergemeinschaft oder ihren Verwalter.