02.09.2022
Widerruf der Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz zur befristeten Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs vom 02.09.2022
Die Untersagung der Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung als Maßnahme zum Schutz vor Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts und des ökologischen Zustands ist nicht …