21.07.2022
Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz zur befristeten Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs vom 21.07.2022
Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung wird ganztägig untersagt. Die Allgemeinverfügung erstreckt sich über das Stadtgebiet Cottbus/Chóśebuz.