14.06.2022
Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz zur befristeten Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern vom 14.06.2022
Aufgrund der aktuellen Niedrigwassersituation werden Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern mit der Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/ Chóśebuz ab dem 15.06.2022 eingeschränkt.