Der Oberbürgermeister der Stadt Cottbus/Chóśebuz verkündet folgende Bekanntmachung:
Laut den Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts vom 16.06.2021 sind in der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz innerhalb von 5 Tagen kumulativ am
- Samstag, 12.06.2021 11,
- Sonntag, 13.06.2021 16,1,
- Montag, 14.06.2021 14,
- Dienstag, 15.06.2021 13,
- Mittwoch, 16.06.2021 14,
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mit dem SARS-CoV-2 Virus erfolgt (Sieben-Tage-Inzidenz).
Damit ist im Gebiet der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz seit 12.06.2021 an fünf zusammenhängenden Tagen kumulativ die Sieben-Tage-Inzidenz von 20 Neuinfektionen unterschritten.
Entsprechend § 5 Abs. 3 der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsver-ordnung – SARS-CoV-2-UmgV) vom 15. Juni 2021 gebe ich diese Tatsache öffentlich bekannt.
Damit entfällt die in der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung vom 15.06.2021 vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises ab dem Tag nach der Bekanntgabe der Unterschreitung. Dies gilt nicht in den Fällen des § 11 Absatz 3 (Erbringung sexueller Dienstleistungen) und der §§ 20 bis 22 (Diskotheken, Clubs, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesen und in Schulen) sowie für die Ausübung von Kontaktsport nach § 16 Absatz 1.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Thomas Bergner
Leiter des Verwaltungsstabes