
Fachkompetente Beratung, gezielte und möglichst frühzeitige interdisziplinäre Diagnostik
Die interdisziplinäre Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik
als Bestandteil der komplexen Leistungen „Frühförderung / Früherkennung“ wird
von den einzelnen Professionen, federführend durch den verantwortlichen Arzt,
durchgeführt.
In Abstimmung mit
den Bezugspersonen des Kindes wird die Behandlung und / oder Förderung
angezeigt und ein Förder- und Behandlungsplan erstellt. Zugleich enthält der Förder-
und Behandlungsplan Angaben darüber, in welcher Einrichtung die Leistung
durchgeführt werden soll (u. a. in der Häuslichkeit, in der Interdisziplinären
Frühförder- und Beratungsstelle sowie bei anderen heilpädagogischen
Leistungserbringern, in Integrationskindertagesstätten, in
Regelkindertagesstätten, bei niedergelassenen Therapeuten, in
Sozialpädiatrischen Zentren [SPZ], in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen).
Ist eine
weiterführende und/ oder multifunktionelle Diagnostik angezeigt, wird den Eltern
eine entsprechende Institution empfohlen (u. a. Sozialpädiatrisches Zentrum,
Orthopäde, HNO – Arzt usw.).
Die Früherkennung
und interdisziplinäre Diagnostik sind als Eingangs-, Verlaufs-, und
Abschlussdiagnostik angelegt. Sie werden in Abstimmung (Beratung) mit den
Bezugspersonen des Kindes erbracht und umfassen alle Dimensionen der kindlichen
Entwicklung. Weiterhin beinhalten sie die Beobachtung und Beurteilung der Kind
– Eltern – Interaktion, sind handlungs- und alltagsorientiert und zielen auf die
Teilhabe und Rehabilitation des Kindes in seiner realen Lebenswelt ab. Für die
Früherkennung und Diagnostik werden normorientierte Verfahren, wie Screenings,
fachspezifische Befunderhebungen und standardisierte Testverfahren, zur
Feststellung des Entwicklungsstandes eingesetzt. Weiterhin werden
förderdiagnostische Verfahren genutzt, einschließlich freier und
hypothesengeleiteter Beobachtung des spontanen und reaktiven Verhaltens des
Kindes. Ziel ist die Integration der diagnostischen Einzelbeiträge und Befunde
in eine systemische Gesamtschau, welche als Grundlage für die Erstellung des
Förder- und Behandlungsplanes dient.
Im
interdisziplinären Teamgespräch werden die Ziele für das Kind und für die
Eltern sowie der zusätzliche Bedarf beschrieben. Die Entscheidung über den
Zeitumfang der Maßnahme sowie die durchzuführende Einrichtung richtet sich nach
Art, Schwere und Dauer der Entwicklungsauffälligkeit / Krankheit des Kindes.
Nach Entbindung
von der Schweigepflicht durch die Eltern wird der niedergelassene Kinderarzt
schriftlich in einem Arztbrief über die verordneten / empfohlenen
Frühfördermaßnahmen informiert.