FAQ – Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Ich habe keine Wahlbenachrichtigung bekommen.

Die Wahlbenachrichtigung ist lediglich der Hinweis, dass die wahlberechtigte Person im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen ist. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden in der Zeit vom 20.01.2025 bis 02.02.2025 versendet. Haben Sie bis dahin keinen erhalten, brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Auch ohne Wahlbenachrichtigung ist eine Wahl möglich.
Bringen Sie am Wahltag ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass) mit, um sich vor dem Wahlvorstand legitimieren zu können.

Es ist aber empfehlenswert sich unter der Telefonnummer 612-3302 zu informieren ob sie tatsächlich im Wahlberechtigtenverzeichnis stehen.

Darf eine andere Person für mich wählen?

Nein. Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertretung ist unzulässig.
Eine Ausnahme stellt die Stimmabgabe durch eine „Hilfsperson“ dar.

Warum fehlt dem Stimmzettel die rechte obere Ecke?

Den Stimmzetteln fehlt die rechte obere Ecke, damit blinde und sehbehinderte wahlberechtigte Personen den Stimmzettel richtig herum in die Stimmzettelschablone einlegen und ihn korrekt ausfüllen können. Die entsprechenden Schablonen werden vom Blinden- und Sehbehindertenverband zur Verfügung gestellt.

Wie kann ich mich als Wahlhelfer*in bewerben?

Sie können sich telefonisch (612-3306) oder per Mail ( wahlhelfer@cottbus.de ) an die Mitarbeitenden des Wahlbüros wenden. Zurzeit gibt es Wahlhelfer in ausreichender Anzahl. Sie können sich noch als Reserve bewerben.

Welche Voraussetzung muss ich als Wahlhelfer*in erfüllen?

Sie müssen zur entsprechenden Wahl wahlberechtigt sein. Also am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Wann kann ich an der Urne wählen gehen?

Die Wahllokale sind am 23.02.2025 von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Was muss ich zur Urnenwahl mitbringen?

Bringen Sie am Wahltag ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass) mit, um sich vor dem Wahlvorstand legitimieren zu können. Die Wahlbenachrichtigung ist nicht notwendig, erleichtert aber dem Wahlvorstand die Arbeit.

Wo kann ich wählen?

Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wahlberechtigtenverzeichnis Sie eingetragen ist. Ihr Wahllokal finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung rechts unten.

Ich bin umgezogen, wo kann ich jetzt wählen?

Wenn Sie zwischen dem 13.01.2025 bis 02.02.2025 umziehen und ummelden, werden Sie nur auf Antrag ins Wahlberechtigtenverzeichnis des neuen Wohnorts aufgenommen. Wenn kein Antrag gestellt wird, bleiben Sie im Wahlberechtigtenverzeichnis Ihres alten Wohnorts und wählen dort, entweder vor Ort oder per Briefwahl. Ziehen Sie in dieser Zeit innerhalb von Cottbus um oder melden sich nach dem 02.02.2025 um, bleiben Sie im Wahlberechtigtenverzeichnis des alten Wohnorts und wählen dort, entweder vor Ort oder per Briefwahl.

Welche Möglichkeiten habe ich, Briefwahlunterlagen zu beantragen?

Wenn Sie am Wahltag Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, haben Sie auch bei dieser Wahl die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist nicht mehr möglich.

Eine persönliche Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen ist ab Dienstag, den 04.02.2025, bis Freitag, den 21.02 2025 15:00 Uhr, wie folgt möglich:

Stadt- und Regionalbibliothek
Berliner Straße 13/14, 03046 Cottbus

Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 10 – 18 Uhr
Mittwoch 10 – 18 Uhr
Donnerstag 10 – 18 Uhr
Freitag 10 – 15 Uhr
Samstag 10 – 14 Uhr

Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Ab wann bekomme ich meine Briefwahlunterlagen/Wahlschein?

Wichtig! Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins kann der Versand der Briefwahlunterlagen/Wahlscheine voraussichtlich erst ab dem 03.02.2025 erfolgen.

Wo kann ich meine Briefwahlunterlagen abgeben?

Sie können den Wahlbrief versenden, sodass er spätestens am Wahltag 18:00 Uhr beim Empfänger ankommt (die Versendung über die Deutsche Post AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich).
Oder Sie werfen den Wahlbrief bei der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Neumarkt 5, 03046 Cottbus ein.

Weitere Anfragen: wahlen@cottbus.de