• Können auch Krankenhäuser, Schulen und Gewerbegebiete gefördert werden?

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Kurz: BMVI) fördert im Speziellen auch die Breitbandanbindung sozioökonomischer Schwerpunkte. Dies sind private und öffentliche Einrichtungen, die die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich prägen und vorantreiben. Hierzu gehören Gebäude lokaler Behörden, Hochschulen, Forschungszentren und Stadien sowie Verkehrsknotenpunkte wie Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen.

Zudem fallen unter diese Regelung kleine und mittlere Unternehmen („KMU“) mit weniger als 125 Mitarbeitern und mit höchstens 25 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 21,5 Millionen Euro Bilanzsumme, die mindestens drei Mitarbeiter beschäftigen. Landwirtschaftliche Betriebe sind unabhängig von der Mitarbeiterzahl förderfähig.

Mit der Neufassung der Richtlinie können Unternehmen, die unter die Definition eines sozioökonomischen Schwerpunkts fallen, damit auch außerhalb von Gewerbegebieten direkt per Glasfaser angebunden werden. Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete können deutschlandweit gefördert mit Glasfaser erschlossen werden.

• Dürfen auch Neubaugebiete gefördert erschlossen werden?

Grundsätzlich gilt für Neubaugebiete eine gesetzliche Ausbauverpflichtung gemäß Telekommunikationsgesetz. Bei der Erschließung von Neubau-Wohngebieten und Neubau-Gewerbegebieten ist die Mitverlegung von Leerrohren zwingend vorgeschrieben.

Förderfähig sind jedoch Ausgaben, die mit dem Anschluss des Neubaugebiets im Zusammenhang stehen, wie beispielsweise Planungen für die Errichtung des mitzuverlegenden Telekommunikationsnetzes, Baumaßnahmen zum Anschluss des Neubaugebietes an das bestehende Breitbandnetz sowie die hierzu erforderliche passive Infrastruktur und deren Verlegung.

• Was sind schwer erschließbare Einzellagen?

Das Ziel der Bundesförderung Breitband ist eine flächendeckende Erschließung aller förderfähigen Teilnehmer mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen. Entsprechend soll ein Förderantrag grundsätzlich das Gebiet einer Gemeinde beziehungsweise Stadt umfassen. Liegt ein einzelner förderfähiger Anschluss mehr als 400 Meter vom letztmöglichen Anschlusspunkt entfernt, handelt es sich um eine so genannte schwer erschließbare Einzellage. Schwer erschließbare Einzellagen können ebenfalls gefördert erschlossen werden. Jedoch ist die Höhe der Förderung auf diese 400 Meter begrenzt. Übersteigen die Erschließungskosten das Zweieinhalbfache der durchschnittlichen Kosten pro Adresspunkt im Projektgebiet nicht, erfolgt auch bei größerer Entfernung eine Vollförderung. Ob schwer erschließbare Einzellagen in einem Ausbaugebiet vorhanden sind, prüfen die Bewilligungsbehörden anhand der eingereichten Netzpläne und teilen diese Adressen der Gebietskörperschaft mit.