Der/die Beauftragte für sorbische/wendische Angelegenheiten sorgt für die Sicherstellung der Umsetzung der sorbischen/wendischen Minderheit eingeräumten Rechte und ihrer kontinuierliche Förderung, insbesondere in Bezug auf den Erhalt der sorbischen/wendischen Sprache.
Aufgaben
- Prüfung von Stadtverordneten- und Ausschussvorlagen auf ihre Auswirkung innerhalb der Kommune, Abgabe von Stellungnahmen und Erarbeitung von eigenen Vorlagen
- konzeptionelle Entwicklung, Beratung und Begleitung von Projekten, Tagungen und Veranstaltungen
- Anleitung und Zusammenarbeit mit Vereinen, freien Trägern und allen sorbischen/wendischen Institutionen
- Bürger- und Bürgerinnenberatung in sorbischen/wendischen Angelegenheiten
- Öffentlichkeits- und Vortragsarbeit
- Übersetzungen von Beschlüssen und Bekanntmachungen in die niedersorbische Sprache (zum Beispiel Wahlbekanntmachungen, Bekanntmachungen über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und Abstimmungsbekanntmachungen)
- regionale und überregionale Pressearbeit für die deutsche und sorbische/wendische Presse sowie Auswertung der sorbischen/wendischen Presse
- Begutachtung von Förderanträgen zu sorbischen/wendischen Belangen
- Schutz und Förderung der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur insbesondere in Kindertagesstätten und Schulen