Verwaltungsleistungen und Terminvereinbarungen
Verwaltungsleistungen der Wohngeldstelle (mit Formularen)
Service des Landes Brandenburg
Der Servicebereich Wohngeld/Wohnungswesen ist für die Bearbeitung von Anliegen in Bezug auf die Zahlung von Wohngeld Mietzuschuss oder Lastenzuschuss sowie die Erteilung von Wohnberechtigungsbescheinigungen (WBS) zuständig.
Das ab dem 01.01.2023 gültige Wohngeld-Gesetz ist ein wichtiger staatlicher Beitrag zur Minderung sozialer Härten im Zusammenhang mit den rasant gestiegenen Energie- und anderen Kosten. Auf der Grundlage dieses Gesetzes werden mehr Mieterinnen und Mieter sozial unterstützt, als es bisher der Fall ist.
Die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz hat sich seit September 2022 organisatorisch und personell auf eine starke Erhöhung der Wohngeld- bzw. Lastenzuschussanträge vorbereitet. Trotzdem wird die hohe Anzahl von Anträgen in Cottbus/Chóśebuz (wie auch in allen Wohngeldbehörden in Deutschland) Einfluss auf die Bearbeitungsdauer haben.
WICHTIG!
Vollständig eingereichte Unterlagen sind die Basis für eine schnellst mögliche Entscheidung über Wohngeld- bzw. Lastenzuschussanträge.