Die Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz bearbeitet Bürgeranliegen vorwiegend mit Termin.

Es besteht die Möglichkeit, an jedem Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr alle Bereiche des Bürgerservice mit Ausnahme der Staatsangehörigkeitsbehörde ohne Termin aufzusuchen. An den Tagen ist jedoch mit langen Wartezeiten zu rechnen sowie, je nach Kundenaufkommen, der Ticketautomat gesperrt, sodass dringend eine Terminbuchung empfohlen wird.

Personen mit Wohnsitz im Landkreis Spree-Neiße:
Für die Beantragung einer Aufenthaltsgestattung oder eines humanitären Aufenthaltstitels (§§ 22-26 AufenthG) stellen Sie bitte über auslaenderbehoerde@cottbus.de eine Terminanfrage für die Vorsprache in der Zweigstelle Forst.

Für die Terminvereinbarung in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz bestehen folgende Möglichkeiten:

Internet:

Terminvereinbarungen sind für allgemeine Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten sowie zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels über folgende Online-Anwendung möglich:

Online-Terminvereinbarung in der Ausländerbehörde
Hinweise:

  • Beachten Sie, dass sich die Wartezeit auf Termine derzeit auf ca. 3 Monate beläuft.

  • Falschbuchungen werden storniert. Bitte achten Sie auf die richtige Auswahl der Kategorie Ihres Anliegens. Bei Unklarheiten wenden Sie sich direkt per Mail oder Telefon an die Ausländerbehörde.

E-Mail: auslaenderbehoerde@cottbus.de
Hinweis:

  • Beachten Sie, dass die derzeitige Bearbeitungszeit von E-Mails ca. 3 Wochen beträgt. Bitte sehen von wiederholten Anfragen ab.

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr unter 0355 612-3355

Fax: 0355 612-13-3104

Für eine schnelle Zuordnung übermitteln Sie bitte folgende Angaben in deutscher Sprache:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum von Ihnen und allen Familienangehörigen, die mit vorsprechen wollen (bitte Name und Vorname in der Schreibweise des Passes)
  • den Grund Ihrer Vorsprache (z. B. erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis).

Antragsformulare werden nach Anforderung postalisch oder per Mail zugesandt.