Fachbereich Stadtentwicklung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 29.05.2024 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Teilbereich „Technologie- und Innovationspark Cottbus/Chóśebuz“ in der Fassung vom 28.03.2024 einschließlich der zugehörigen Begründung gebilligt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung wurde die Reduzierung des Geltungsbereiches des zu ändernden Teilbereiches des FNP beschlossen.

Die Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. W/49/73 „Technologie- und Innovationspark Cottbus/Chóśebuz“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren sollen nicht mehr die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Industrie- und Gewerbepark geschaffen werden, sondern nunmehr die für einen Wissenschafts- und Forschungspark. Infolge der daraus resultierenden umfangreichen Änderungen des Bauleitplanentwurfes wird die erneute Beteiligung in Bezug auf die gesamte Planunterlage durchgeführt, worauf hiermit entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB hingewiesen wird.

Der Geltungsbereich des zu ändernden Teilbereiches des FNP wurde im Vergleich zur Vorgängerentwurfsfassung reduziert. Damit ist er nun nahezu identisch mit dem des Bebauungsplanes und umfasst lediglich zusätzlich die im räumlichen Umgriff innenliegende Fläche der bestehenden Photovoltaikanlage. Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung hat eine Größe von ca. 239,5 Hektar und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden:Campus Nord der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) und Burger Chaussee
  • im Osten:Pappelallee
  • im Süden:Dahlitzer Straße und Fichtestraße
  • im Westen:Stadtgrenze zur Gemeinde Kolkwitz

Die Lage des räumlichen Geltungsbereiches ist im Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Abgrenzung des Geltungsbereiches im Entwurf der FNP-Änderung in der Fassung vom 28.03.2024.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erfolgt eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 3. Änderung des FNP in der Fassung vom 28.03.2024 mit der zugehörigen Begründung nebst Umweltbericht und weiteren wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB. Entsprechend werden die vorgenannten Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 08.07.2024 bis einschließlich 19.08.2024 an dieser Stelle eingestellt.

Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können dort die Auslegungsunterlagen zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
  • dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr
  • donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr
  • freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr
  • samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr

Während dieser Zeit können zu den Auslegungsunterlagen Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind bis spätestens 21.08.2024 vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per Post an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit im Internet veröffentlicht wird.

Unterlagen zum Download: