Fachbereich Stadtentwicklung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 29.05.2024 die Bezeichnung des Bebauungsplanes (B-Plan) mit der Nummer W/49/73 von „Technologie- & Industriepark Cottbus“ Teil Cottbus in „Technologie- und Innovationspark Cottbus/Chóśebuz“ geändert. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W/49/73 „Technologie- und Innovationspark Cottbus/Chóśebuz“ in der Fassung vom 28.03.2024 wurde einschließlich der zugehörigen Begründung in gleicher Sitzung gebilligt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen nicht mehr die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Industrie- und Gewerbepark geschaffen werden, sondern nunmehr die für einen Wissenschafts- und Forschungspark. Infolge der daraus resultierenden umfangreichen Änderungen des Bauleitplanentwurfes wird die erneute Beteiligung in Bezug auf die gesamte Planunterlage durchgeführt, worauf hiermit entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB hingewiesen wird. Parallel erfolgt ferner eine Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes für den gegenständlichen Teilbereich, da der Bebauungsplan nicht aus den derzeitigen Darstellungen entwickelt werden kann.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 218,57 Hektar. Die im räumlichen Umgriff innenliegende Photovoltaikanlage ist dabei nicht Bestandteil des Geltungsbereiches. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden: Campus Nord der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) und Burger Chaussee
  • im Osten: Pappelallee
  • im Süden: Dahlitzer Straße und Fichtestraße
  • im Westen: Stadtgrenze zur Gemeinde Kolkwitz

Die Lage des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes ist im Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Abgrenzung des Geltungsbereiches im Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 28.03.2024.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erfolgt eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebau-ungsplanes in der Fassung vom 28.03.2024 mit der zugehörigen Begründung nebst Umweltbericht und weiteren wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB. Entsprechend werden die vorgenannten Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 08.07.2024 bis einschließlich 19.08.2024 an dieser Stelle eingestellt.

Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können dort die Auslegungsunterlagen zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • montags und mittwochsvon 07:00 bis 15:00 Uhr
  • dienstagsvon 07:00 bis 17:00 Uhr
  • donnerstagsvon 07:00 bis 18:00 Uhr
  • freitagsvon 07:00 bis 13:00 Uhr
  • samstagsvon 09:00 bis 12:00 Uhr

Während dieser Zeit können zu den Auslegungsunterlagen Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind bis spätestens 21.08.2024 vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per Post an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Unterlagen zum Download: