Plangebiet Bebauungsplan "Wohngebiet Dissener Straße", Sielow
Plangebiet Bebauungsplan "Wohngebiet Dissener Straße", Sielow
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 29.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes "Wohngebiet Dissener Straße, Sielow"

in der Fassung vom 21.03.2024 sowie die zugehörige Begründung gebilligt und beschlossen, zum Entwurf des Bebauungsplans die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Der Bebauungsplan soll die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO schaffen. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,8 Hektar und schließt das in der Flur 5 der Gemarkung Sielow gelegene Flurstück 490 ein. Gemäß Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit umfasste der Geltungsbereich die Flurstücke 445 und 447 (tlw.). Die genannten Flurstücke wurden am 28.05.2024 zu Flurstück 490 verschmolzen. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden: Waldfläche
  • im Osten: Dissener Straße
  • im Süden: Grundstück Dissener Straße 11
  • im Westen: Ackerflächen

Die Lage des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes ist in nachfolgendem Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Abgrenzung des Geltungsbereiches im Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 21.03.2024.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 08.07.2024 bis 16.08.2024.

Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können die Auslegungsunterlagen dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
  • dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr
  • donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr
  • freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr
  • samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr

Zu den veröffentlichten Unterlagen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind bis spätestens 16.08.2024 vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per Post an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt vom 29.06.2024. Der vollständige Bekanntmachungstext sowie die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung.

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Unterlagen zum Download