Geltungsbereich Änderung Flächennutzungsplan Sondergebiet Forschung und Entwicklung Teilbereich 1
Geltungsbereich Änderung Flächennutzungsplan Sondergebiet Forschung und Entwicklung Teilbereich 1
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 29.05.2024 den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Teilbereich „Sondergebiet Forschung und Entwicklung“ Teilbereich 1 in der Fassung vom 27.03.2024 einschließlich der zugehörigen Begründung gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. W/40/116 „Sondergebiet Forschung und Entwicklung“ Teilbereich 1 gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Zukünftig werden sich in dem Plangebiet außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ansiedeln und bis zu 660 Arbeitsplätze entstehen.

Der Geltungsbereich des zu ändernden Teilbereiches des FNP umfasst, im Vergleich zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes, ergänzende Flächen im Süden des Vorhabengebietes um eine sinnvolle Arrondierung zum Zentralcampus darzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung hat eine Größe von ca. 7,4 Hektar und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden: Nordring
  • im Osten: Sport- und Freizeitbad „Lagune“
  • im Süden: Zentralcampus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg
  • im Westen: Kleingartenanlage „An der Windmühlenaue“

Die Lage des räumlichen Geltungsbereiches ist in nebenstehendem Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Abgrenzung des Geltungsbereiches im Entwurf der FNP-Änderung in der Fassung vom 27.03.2024.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 7. FNP-Änderung in der Fassung vom 27.03.2024 mit der zugehörigen Begründung nebst Umweltbericht erfolgt nach § 3 Abs. 2 BauGB. Entsprechend werden die vorgenannten Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 08.07.2024 bis einschließlich 19.08.2024 an dieser Stelle eingestellt.

Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können dort die Auslegungsunterlagen zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
  • dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr
  • donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr
  • freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr
  • samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr

Während dieser Zeit können zu den Auslegungsunterlagen Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind bis spätestens 21.08.2024 vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per Post an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus.

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit im Internet veröffentlicht wird.

Unterlagen zum Download