Geltungsbereich Bebauungsplan
Geltungsbereich Bebauungsplan
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 27.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. N/34/115 „Märkische Siedlung, Schmellwitzer Straße“ einschließlich der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 29.01.2024 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 5,4 ha.

Die Grenzen des Plangebietes werden im Westen durch die Walther-Rathenau-Straße bzw. den Betriebshof der Cottbusverkehr GmbH, im Süden durch die Querstraße, im Osten durch die Schmellwitzer Straße und im Norden durch die Straßenbahntrasse gebildet. Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem beigefügten Kartenausschnitt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 13.05.2024 bis 16.06.2024 an dieser Stelle.

Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können die Auslegungsunterlagen dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
  • dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr
  • donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr
  • freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr
  • samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr

Zu den veröffentlichten Unterlagen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an Bauplanung@Cottbus.de übermittelt oder bei Bedarf bis spätestens 19.06.2024 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt vom 04.05.2024. Der vollständige Bekanntmachungstext sowie die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung.

Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Unterlagen zum Download: