Formulare
Antrag Ausschluss steuerrechtlicher Bedenken
Merkblatt zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Brandenburg
Beschreibung
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.rnDie Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ggf. ausgefüllte Antragsformulare
- ausländische Kennzeichen (sofern vorhanden)
- CoC-Papiere (inkl. Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel) oder wenn nicht vorhanden: Gutachten gem. § 21 StVZO
- Nachweis über Untersuchung nach § 29 StVZO (i.d.R. Haupt- und Abgasuntersuchung)
- Personalausweis oder Reisepass (Meldebscheinigung nur bei ausländischen Fahrzeughaltern)
- Fahrzeugbrief/-schein bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil I und II oder Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges
- ausländische Fahrzeugpapiere (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist) kann nichts dergleichen vorgelegt werden, ist ein Gutachten gem. § 21 StVZO (§ 14 Abs. 2 Satz 4 FZV) von einem amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag)
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
- Bankverbindung (IBAN / bei ausländischen Konten auch BIC)
- vollständig ausgefülltes, als Download bereitgestelltes Formular SEPA-Lastschriftmandat
- bei Erledigung durch Dritte ist zusätzlich vorzulegen: * Vollmacht * Personaldokument des Fahrzeughalters oder Kopie mit dem Vermerk: „nur zur Zulassung der Fahrzeugs … mit der FIN …“ plus Datum und Unterschrift im Original * Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz- Steuer
Voraussetzungen
- das Fahrzeug soll erstmalig in Deutschland zugelassen werden
- es handelt sich um ein gebrauchtes, im Ausland schon einmal zugelassenes Fahrzeug oder
- es handelt sich um ein ehemaliges DDR-Fahrzeug, welches noch nicht nach Bundesdeutschem Recht zugelassen war oder
- es handelt sich um ein Fahrzeug, das nur auf nichtöffentlichem Gelände im Einsatz war oder
- es handelt sich um ein Fahrzeug, welches mehr als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt oder länger als 7 Jahre im Ausland zugelassen war
Neu ab 01.04.2006:
- der Kraftfahrzeughalter erteilt eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem eigenen Bankkonto
- der Kraftfahrzeughalter hat keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
bei Zulassung auf Firmen sind im Allgemeinen zusätzlich vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung
- Auszug aus dem Handelsregister
Bitte bei Zulassung auf eine Firma vorher telefonisch nach den benötigten Unterlagen erkundigen.
Zulassungen von Fahrzeugen für Privatpersonen können nur am Hauptwohnsitz erfolgen
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall.
Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsbehörde
- Telefon: 0355-612 4751
Organisation
Kfz-Zulassungsstellern
Karl-Marx-Str. 69rn03044 Cottbus/Chóśebuzrnrn
Telefon: +49 355 612-4751rn
Mail: kfz-zulassung@cottbus.de (Kfz-Zulassungsstelle)rn