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Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

Beschreibung

Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden. 

Rechtsgrundlage(n)

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (-StVZO-)

Erforderliche Unterlagen

  • Ggf. ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
  • evtl. ausländische Fahrzeugpapiere,
  • ausländische Kennzeichen (sofern vorhanden) 
  • Kaufvertrag/Rechnung
  • Co
    C-Papiere (inkl. Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel) oder wenn nicht vorhanden: Gutachten gem. § 21 St
    VZO
  • elektronische Versicherungsbestätigung (e
    VB)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Nachweis über Untersuchung nach § 29 St
    VZO (i.d.R. Haupt- und Abgasuntersuchung)

Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Ggf. weitere Unterlagen, z.B.:

  • bei Vertretung durch einen Dritten:  Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige:  die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. „Negativbescheinigung“) bei Alleinerziehenden

  •  Personalausweis oder Reisepass (Meldebscheinigung nur bei ausländischen Fahrzeughaltern)
  •  Fahrzeugbrief/-schein bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil I und II oder Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges
  •  ggf. ausländische Fahrzeugpapiere
  •  kann nichts dergleichen vorgelegt werden, ist ein Gutachten gem. § 21 St
    VZO (§ 14 Abs. 2 Satz 4 FZV) von einem amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich
  •  Eigentumsnachweis (Kaufvertrag)
  •  elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
  •  Bankverbindung (IBAN / bei ausländischen Konten auch BIC)
  • vollständig ausgefülltes, als Download bereitgestelltes Formular SEPA-Lastschriftmandat 

  •  bei Erledigung durch Dritte ist zusätzlich vorzulegen: * Vollmacht * Personaldokument des Fahrzeughalters oder Kopie mit dem Vermerk: „nur zur Zulassung der Fahrzeugs … mit der FIN …“ plus Datum und Unterschrift im Original * Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz- Steuer

    Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.  Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

    bei Zulassung auf Firmen sind im Allgemeinen zusätzlich vorzulegen:

    •  Gewerbeanmeldung
    •  Auszug aus dem Handelsregister

    Bitte bei Zulassung auf eine Firma vorher telefonisch nach den benötigten Unterlagen erkundigen.Zulassungen von Fahrzeugen für Privatpersonen können nur am Hauptwohnsitz erfolgen

      Bearbeitungsdauer

      Abhängig vom Einzelfall.