Baumfällung
Baumfällung
Stadtverwaltung Cottbus

Bei laufenden Kontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind in zwei Cottbuser Ortsteilen schadhafte Bäume festgestellt worden, die gefällt werden müssen. Die Entnahmen in Sachsendorf sowie in Sandow erfolgen bis Ende November, ausgenommen des Frühlingsgartens. Diese Entnahme erfolgt schon bis Ende Oktober. Artenschutzrechtliche Belange wurden dabei jeweils berücksichtigt.

Sachsendorf:

In der Kleiststraße muss ein Eschenahorn gefällt werden, da die Bruchsicherheit nicht mehr gegeben ist und auch durch Maßnahmen der Baumpflege nicht hergestellt werden kann.

Sandow:

Die sieben folgenden Bäume sind aufgrund des Gesundheitszustandes nicht mehr zu retten und müssen gefällt werden:

  • eine Linde in der Feuerbachstraße,

  • eine Kirsche im Frühlingsgarten,

  • eine Eiche (im Gehölzstreifen) und eine Kastanie entlang der Ludwig- Leichhardt-Allee sowie

  • ein Ahorn und zwei Linden auf dem Stadtring am Ortsausgang.